Wie komme ich ins NTG?
Stellen Sie bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf Rehabilitationsaufenthalt. Das Formular heißt "Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt" und Sie bekommen es bei Ihrem Arzt oder Ihrer Sozialversicherung. Sie können das Formular aber auch hier aufrufen und ausdrucken. Füllen Sie die Vorderseite selbst aus, die Rückseite muss Ihr Arzt ausfüllen. Wichtig sind dabei die Diagnose, die Angabe von NTG "vorgeschlagener Ort", der Stempel des Arztes und auch Ihre Telefonnummer. Das Formular schicken Sie an Ihre Sozialversicherung.
Nach Bewilligung durch die Sozialversicherung werden wir uns bei Ihnen melden zur Terminvereinbarung für Ihre Aufnahme. Sollte die Sozialversicherung Ihren Antrag ablehnen, können Sie als Privatzahler zu uns kommen.
Kann ich auch als Privatzahler ins NTG kommen?
Ja, natürlich nehmen wir Sie als Privatzahler zur neurologischen Rehabilitation bei uns auf. Wir bieten Privatzahlern unsere Leistungen zum selben Tarif an, wie den Sozialversicherungen. Bitte wenden Sie sich direkt an uns, telefonisch unter 07612/88000, per E-mail an anmeldung@ntgb.at oder mit einem Brief an unsere Adresse: 4813 Altmünster, Gmundnerberg 82.
Wie finde ich zum NTG?
Eine genaue Anfahrtsbeschreibung finden Sie im Menüpunkt "Anreise". Unsere Adresse lautet: 4813 Altmünster, Gmundnerberg 82.
Ist im NTG immer ein Arzt im Haus?
Ja, im NTG ist immer ein Arzt im Haus. Zwischen 8.00 und 15.00 Uhr ist das gesamte Team anwesend und führt Untersuchungen und Therapien durch. Nach 15.00 Uhr und während der Nacht bis 8.00 Uhr Früh ist ein diensthabender Arzt im Haus und steht bei Bedarf jederzeit zur Verfügung. Selbstverständlich ist das Pflegepersonal rund um die Uhr für Sie da.
Was muss ich zu einem Rehabilitationsaufenthalt im NTG mitnehmen?
Die genaue Packliste finden sie hier.
Kann meine Frau (mein Mann) mitkommen?
Das NTG bietet die Möglichkeit eine Begleitperson aufzunehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für den Patienten besteht. Ansonsten können Angehörige in der näheren Umgebung nächtigen: Landgasthof Urzn, Gmundnerberghaus.
Muss ich meinen Rollstuhl ins NTG mitbringen?
Ja bitte, medizinische Hilfsmittel, die Sie in Ihrem üblichen Leben verwenden, bringen Sie bitte auch zu Ihrem Rehabilitationsaufenthalt mit. Dazu zählen Gehstöcke, Krücken, Orthesen, Rollstuhl und ähnliches.
Kann ich ein Telefon im Zimmer haben?
Alle Zimmer des NTG sind mit Telefonapparaten ausgestattet. Bei diesen Apparaten sind Sie unter der Telefonnummer 07612/88000 +Zimmernummer als Durchwahl erreichbar und können auch gegen Gebühr nach draußen telefonieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Rezeption.
Welche Erkrankungen bzw. welche Diagnose muss vorliegen, um eine Rehabilitation im NTG bewilligt zu bekommen?
Unsere Therapieangebot richtet sich an Menschen mit:
• Gefäßerkrankungen (Schlaganfall und Hirnblutung) in Rehabilitationsphase C und D
• Gutartigen Hirntumoren und Störungen der höheren Hirnleistungen
• Morbus Parkinson und ähnlicher neurodegenerativer Erkrankungen mit Störungen des Gleichgewichts, des Ganges sowie Schluck- und Sprachstörungen
• Multipler Sklerose und ähnlichen entzündlichen Erkrankungen
• Diskusprolaps mit Myelonkompression bzw. radikulärer Ausfallsymptomatik (wobei die neurologische Symptomatik im Vordergrund stehen sollte)
• Ausgeprägten Polyneuropathien mit Gangstörung
• Neuromuskulären Erkrankungen
• Neurologischer Restsymptomatik nach neurochirurgischen Eingriffen
• Verletzungsfolgen von Gehirn und Rückenmark bzw. des peripheren Nervensystems
Gibt es Einzel- und Doppelzimmer?
Ja, das NTG verfügt über 120 Ein- und Zweibettzimmer.
Wie lange dauert ein Rehabilitationsaufenthalt im Regelfall?
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 28 Tage. Der behandelnde Arzt im NTG kann bei Bedarf um eine Verlängerung von 14 Tagen bei der Sozialversicherung ansuchen.