Die Zuweisung erfolgt sowohl durch Krankenhausärzte (Antrag für Anschlussheilbehandlung) als auch niedergelassene Fach- und Hausärzte. Der behandelnde Arzt kann im Antrag das Neurologische Therapiezentrum Gmundnerberg vorschlagen wenn eine neurologische Diagnose vorliegt.
Die Zuteilung / Bewilligung wird von der Pensionsversicherungsanstalt oder von anderen Sozialversicherungsträgern an uns übermittelt, in Folge vereinbaren wir rasch und unbürokratisch einen Aufenthaltstermin. Die Leistungen werden direkt mit diesen Institutionen abgerechnet, für den Patienten entstehen, bis auf einen minimalen Selbstbehalt, keine Kosten.
Die bewilligte Aufenthaltsdauer beträgt 28 Tage. Jeder Patient erhält an Wochentagen Therapien im Ausmaß von zwei bis drei Stunden, aufgeteilt in Einzel- und Gruppentherapien. Samstags werden Therapien zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr eingeteilt.
Selbstzahler können direkt einen Aufnahmetermin im Neurologischen Therapiezentrum vereinbaren.